Umsatzsteuerpflicht der Krankenhausleistungen nach Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien
Reifig, S. · Das Krankenhaus, Berlin · 2005 · Heft 8 · S. 663 bis 668
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die eng mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbundenen Leistungen sind nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Was unter den eng verbundenen Leistungen zu verstehen ist und welche Leistungen von dieser Vorschrift erfasst werden, wird von der Finanzverwaltung in Abschnitt 100 der Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) definiert. Die UStR wurden Ende 2004 mit Wirkung ab 1. Januar 2005 geändert. Nachfolgend werden die Auswirkungen der Änderungen des Absatzes 2 des Abschnitts 100 der UStR in der Fassung ab 2005 (UStR 2005) für die Krankenhausträger dargestellt und mögliche Handlungsalternativen erläutert, wie au…