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Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 138 bis 139
Dokument
88136
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des Landgericht Köln vom 17. März 2005. Das Gericht kommt zu der Auffassung, dass ein Arzneimittelhersteller die §§ 3, 5 UWG verletzt, wenn er Apothekern die Erstellung von postalisch zu versendenden, mit dem Briefkopf des Apothekers samt dessen Logo versehenen, vorformulierten und auf verschiedene Apothekenkundentypen ausgerichteten Schreiben anbietet, mit denen die Apotheker gegenüber Kunden Arzneimittel des Herstellers bewerben sollen.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
ERLASS
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Apotheke & Recht
Frankfurt