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Funktion und rechtliche Verantwortung der Ethikkommission - insbesondere bei der Forschung an nicht unbeschränktEinwilligungsfähigen

Freund, G. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 111 bis 118

Dokument
88141
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Freund, G.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
111 bis 118
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Nach einer Darstellung der rechtlichen Stellung, den Aufgaben und Verfahren einer Ethikkommission erläutert der Autor die spezielle Problematik der Forschung an nicht unbeschränkt Einwilligungsfähigen. Dabei geht er u. a. auf Besonderheiten der Arzneimittelprüfung ein, auf den speziellen Schutz gesunder Minderjähriger und den speziellen Schutz einschlägig Kranker, die nicht unbeschränkt einwilligungsfähig sind.

Schlagworte

FORSCHUNG RICHTLINIE STUDIE KLINISCHE EINWILLIGUNG ETHIKKOMMISSION PATIENTEN RECHTSPRECHUNG ETHIKKOMMISSIONEN MEDIZIN CHARAKTER BIOETHIK BEURTEILUNG MENSCHEN RISIKO PRAXIS