Kein Anspruch gegen KV für ambulante Operationen bei anschließender stationärer Behandlung in Privatklinik
Hohmann, U.-H. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 120 bis 123
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orthopäden in Baden-Württemberg haben ihren Patienten nach ambulanten Operationen den Aufenthalt in einer Privatklinik empfohlen. Sie wiesen darauf hin, dass keine Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen seien und die Kosten für die Privatklinik von den Patienten selbst zu tragen seien. Die KV setzte darauf die Honorarforderungen der Orthopäden für die ambulanten Operationen ab, mit der Begründung, es habe sich nicht um ambulante Operationen sondern um stationäre Behandlungen gehandelt. Der Autor erläutert die Abgrenzung von Leistungen, die der ambulanten Versorgung und solchen, die der stationären…