CareLit Fachartikel

Kein Anspruch gegen KV für ambulante Operationen bei anschließender stationärer Behandlung in Privatklinik

Hohmann, U.-H. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 120 bis 123

Dokument
88143
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hohmann, U.-H.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
120 bis 123
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Orthopäden in Baden-Württemberg haben ihren Patienten nach ambulanten Operationen den Aufenthalt in einer Privatklinik empfohlen. Sie wiesen darauf hin, dass keine Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen seien und die Kosten für die Privatklinik von den Patienten selbst zu tragen seien. Die KV setzte darauf die Honorarforderungen der Orthopäden für die ambulanten Operationen ab, mit der Begründung, es habe sich nicht um ambulante Operationen sondern um stationäre Behandlungen gehandelt. Der Autor erläutert die Abgrenzung von Leistungen, die der ambulanten Versorgung und solchen, die der stationären…

Schlagworte

STATIONAER KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG ORTHOPÄDEN PATIENTEN VERTRÄGE HÖHE LEISTUNG KRANKHEIT ÄRZTE VERHALTEN BEVÖLKERUNG KRANKENHAUSPLANUNG ZEIT SCHREIBEN REHABILITATION