CareLit Fachartikel
Mehr Handlungssicherheit durch Standards
Saßen, S.; Kaczmarek, T. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 16 bis 21
Dokument
88146
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Gesetz muss ein Pflegedienst seine Leistungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse (§ 77, SGB XI) erbringen. Diesen Erkenntnisstand bilden zurzeit u. a. vier veröffentlichte Expertenstandards ab. Mittels eines Projektmanagements lässt sich die Umsetzung der Standards planen, überwachen und überprüfen.
Schlagworte
PFLEGE
STANDARD
GESETZ
SICHERHEIT
EXPERTENSTANDARD
Krankenhaus und Recht
Frankfurt