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Kritische Anmerkungen zur Verschärfung der UmsatzsteuererhebungDie eng mit den steuerfreien Krankenhausleistungen verbundenen Umsätze seit der Änderung des Abschnitts 100 der UStR

Kohlhepp, H.; Kohlhepp, R. · Das Krankenhaus, Berlin · 2005 · Heft 11 · S. 975 bis 980

Dokument
88210
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Kohlhepp, H.; Kohlhepp, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 97
Seiten
975 bis 980
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung darüber, welche Krankenhausleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, deutlich verschärft. Die UmsatzsteuenkhtlmieB (UStR) 2Q0S und auch einzelne Verwalfungsanweisungen wollen bislang als steuerfrei angesehene Umsätze künftig als steuerpflichtig behandeln. Damit verstößt die Finanzverwaltung jedoch im Einzelfall sowohl gegen Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) als auch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Gleichwohl ist im Ergebnis festzustellen, dass in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ANPASSUNG KOSTEN REFORM STEUER KRANKENHAUSLEITUNG FINANZVERWALTUNG GETRÄNKE PATIENTEN ES STEUERBEFREIUNG SICHERHEIT BERLIN LEISTUNG GESUNDHEIT KRANKENHÄUSER