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Kritische Anmerkungen zur Verschärfung der UmsatzsteuererhebungDie eng mit den steuerfreien Krankenhausleistungen verbundenen Umsätze seit der Änderung des Abschnitts 100 der UStR
Kohlhepp, H.; Kohlhepp, R. · Das Krankenhaus, Berlin · 2005 · Heft 11 · S. 975 bis 980
Dokument
88210
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung darüber, welche Krankenhausleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, deutlich verschärft. Die UmsatzsteuenkhtlmieB (UStR) 2Q0S und auch einzelne Verwalfungsanweisungen wollen bislang als steuerfrei angesehene Umsätze künftig als steuerpflichtig behandeln. Damit verstößt die Finanzverwaltung jedoch im Einzelfall sowohl gegen Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) als auch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Gleichwohl ist im Ergebnis festzustellen, dass in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf besteht.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ANPASSUNG
KOSTEN
REFORM
STEUER
KRANKENHAUSLEITUNG
FINANZVERWALTUNG
GETRÄNKE
PATIENTEN
ES
STEUERBEFREIUNG
SICHERHEIT
BERLIN
LEISTUNG
GESUNDHEIT
KRANKENHÄUSER