CareLit Fachartikel
Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen…
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2005 · Heft 9 · S. 225 bis 227
Dokument
88221
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des BGH vom 8. Juni 2005 zur langjährigen künstlichen Ernährung eines in einem Pflegeheim untergebrachten Komapatienten mit Hilfe einer Magensonde gegen eine anders lautende Entscheidung des rechtlichen Betreuers. In dieser Entscheidung des BGH wurde erstmals festgestellt, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Pflegekräfte bindend verpflichtet sind, den in Patientenverfügungen festgelegten Willen umzusetzen.
Schlagworte
KOERPERVERLETZUNG
Ärzte
intensiv
Stuttgart