CareLit Fachartikel

Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen…

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2005 · Heft 9 · S. 225 bis 227

Dokument
88221
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 13
Seiten
225 bis 227
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des BGH vom 8. Juni 2005 zur langjährigen künstlichen Ernährung eines in einem Pflegeheim untergebrachten Komapatienten mit Hilfe einer Magensonde gegen eine anders lautende Entscheidung des rechtlichen Betreuers. In dieser Entscheidung des BGH wurde erstmals festgestellt, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Pflegekräfte bindend verpflichtet sind, den in Patientenverfügungen festgelegten Willen umzusetzen.

Schlagworte

KOERPERVERLETZUNG ERNÄHRUNG PATIENTEN PATIENTENVERFÜGUNGEN SYNDROM TOD METOCLOPRAMID RANITIDIN MUND TODESURSACHE MENSCHEN LEBEN VERHALTEN ELTERN PALLIATIVMEDIZIN SCHADENSERSATZ