CareLit Fachartikel

Anspruch auf Beschäftigung auf einer bestimmten StationLAG Rheinland-Pfalz vom 12.1.2005 (10 Sa 612/04)

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 84 bis 85

Dokument
88227
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
84 bis 85
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien darüber, ob das beklagte Universitätsklinikum verpflichtet ist, die Klägerin als Krankenschwester auf einer bestimmten Station des Klinikums zu beschäftigen. Das LAG Rheinland-Pfalz stellt fest, dass das Direktionsrecht es dem Arbeitgeber ermöglicht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, wobei dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden dürfe.

Schlagworte

STATION KRANKENSCHWESTER RECHT RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSWESEN NEUROCHIRURGIE ARBEIT PATIENTEN ARBEITSLEISTUNG ZEIT ARBEITSPLATZ NEPHROLOGIE ALTENPFLEGE HÖHE Rechtsdepesche Köln