CareLit Fachartikel
Anspruch auf Beschäftigung auf einer bestimmten StationLAG Rheinland-Pfalz vom 12.1.2005 (10 Sa 612/04)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 84 bis 85
Dokument
88227
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien darüber, ob das beklagte Universitätsklinikum verpflichtet ist, die Klägerin als Krankenschwester auf einer bestimmten Station des Klinikums zu beschäftigen. Das LAG Rheinland-Pfalz stellt fest, dass das Direktionsrecht es dem Arbeitgeber ermöglicht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, wobei dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden dürfe.
Schlagworte
STATION
KRANKENSCHWESTER
RECHT
Bestimmten
Rheinland-Pfalz
Vorgestellten
Streiten
Parteien
Darüber
Beklagte
Universitätsklinikum
Verpflichtet
Klägerin
Rechtsdepesche
Köln