CareLit Fachartikel
Haftung für die Folgen einer nosokomialen InfektionOLG Zweibrücken vom 27.7.2004 (5 U 15/02)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 92 bis 93
Dokument
88229
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger erlitt bei einem Arbeitsunfall eine Außenbandruptur am oberen linken Sprunggelenk. Wegen anhaltender Beschwerden nach der Behandlung begab sich der Kläger in stationäre Behandlung. Nach einer Sprungelenksarthroskopie ergab ein Wundabstrich eine Infizierung mit Staphylococus aureus. Anschließend folgten eine Reihe von Behandlungen. Der Kläger macht nun gerichtlich geltend, dass die Athroskopie mit folgender Athrotomie nicht indiziert gewesen sei.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRAEGER
INFEKTION
GERICHT
DEUTSCHLAND
OSTEOCHONDROSIS
STAPHYLOCOCCUS
ARTHRODESE
TOILETTEN
ÄRZTE
SCHADENSERSATZ
RISIKO
DOKUMENTATION
HYGIENE
KRANKENHAUSÄRZTE
RAUCHEN
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