CareLit Fachartikel

Haftung für die Folgen einer nosokomialen InfektionOLG Zweibrücken vom 27.7.2004 (5 U 15/02)

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 92 bis 93

Dokument
88229
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
92 bis 93
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger erlitt bei einem Arbeitsunfall eine Außenbandruptur am oberen linken Sprunggelenk. Wegen anhaltender Beschwerden nach der Behandlung begab sich der Kläger in stationäre Behandlung. Nach einer Sprungelenksarthroskopie ergab ein Wundabstrich eine Infizierung mit Staphylococus aureus. Anschließend folgten eine Reihe von Behandlungen. Der Kläger macht nun gerichtlich geltend, dass die Athroskopie mit folgender Athrotomie nicht indiziert gewesen sei.

Schlagworte

KRANKENHAUSTRAEGER INFEKTION GERICHT DEUTSCHLAND OSTEOCHONDROSIS STAPHYLOCOCCUS ARTHRODESE TOILETTEN ÄRZTE SCHADENSERSATZ RISIKO DOKUMENTATION HYGIENE KRANKENHAUSÄRZTE RAUCHEN Rechtsdepesche