CareLit Fachartikel
Die Stunde der InnovationswächterDer technologische Fortschritt ist nun für Praxen und Kliniken gleichermaßen genehmigungspflichtig
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2005 · Heft 1 · S. 37 bis 38
Dokument
88254
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied, der medizinische Fortschritt soll evidenz-basiert sein. Deshalb müssen medizinische Innovationen, deren Anwendung von den Gesetzlichen Krankenkassen vergütet wird, ihren Nutzen durch qualitativ angemessene Unterlagen der höchsten Evidenzstufe nachweisen. Dies geschieht durch prospektive randomisierte kontrollierte Studien.
Schlagworte
MAGNETFELDTHERAPIE
MEDIZIN
FORTSCHRITT
URTEIL
ANERKENNUNG
UNTERLAGEN
Krankenhaus Umschau
Kulmbach