CareLit Fachartikel

Die Stunde der InnovationswächterDer technologische Fortschritt ist nun für Praxen und Kliniken gleichermaßen genehmigungspflichtig

Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2005 · Heft 1 · S. 37 bis 38

Dokument
88254
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 74
Seiten
37 bis 38
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied, der medizinische Fortschritt soll evidenz-basiert sein. Deshalb müssen medizinische Innovationen, deren Anwendung von den Gesetzlichen Krankenkassen vergütet wird, ihren Nutzen durch qualitativ angemessene Unterlagen der höchsten Evidenzstufe nachweisen. Dies geschieht durch prospektive randomisierte kontrollierte Studien.

Schlagworte

MAGNETFELDTHERAPIE MEDIZIN FORTSCHRITT URTEIL ANERKENNUNG UNTERLAGEN Krankenhaus Umschau Kulmbach