CareLit Fachartikel
Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen - auch ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts
Putz, W. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 101 bis 105
Dokument
88289
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor nennt die Regelungen des Betreuungsrecht und geht der Frage nach, ob § 1904 BGB analog für passive Sterbehilfe gilt. Er vertritt die Auffassung, entscheidend für die Praxis sei also nicht das Betreuungsrecht, sondern die Frage: „Was ist erlaubt - verboten - geboten? “, die allein vom Strafrecht klar beantwortet werde.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
STERBEHILFE
ENTSCHEIDUNG
PATIENTENVERFUEGUNG
BERATUNG
PATIENTENRECHTE
BUNDESREGIERUNG
GANG
ORIENTIERUNG
SCHMERZ
TOD
LEBEN
ÄRZTE
ROLLE
GESUNDHEIT