CareLit Fachartikel

Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen - auch ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts

Putz, W. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 101 bis 105

Dokument
88289
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Putz, W.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
101 bis 105
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Autor nennt die Regelungen des Betreuungsrecht und geht der Frage nach, ob § 1904 BGB analog für passive Sterbehilfe gilt. Er vertritt die Auffassung, entscheidend für die Praxis sei also nicht das Betreuungsrecht, sondern die Frage: „Was ist erlaubt - verboten - geboten? “, die allein vom Strafrecht klar beantwortet werde.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENT STERBEHILFE ENTSCHEIDUNG PATIENTENVERFUEGUNG BERATUNG PATIENTENRECHTE BUNDESREGIERUNG GANG ORIENTIERUNG SCHMERZ TOD LEBEN ÄRZTE ROLLE GESUNDHEIT