CareLit Fachartikel

Psychotherapeuten ins Gefängnis?

N.N. · Nervenheilkunde · 2004 · Heft 06 · S. 339-342

Dokument
883070
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nervenheilkunde
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 06 / 2004
Jahrgang 23
Seiten
339-342
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0722-1541

Zusammenfassung

Zusammenfassung Psychotherapeuten können ins Gefängnis kommen, wenn sie Kunstfehler produzieren oder sexuellen Missbrauch von Patienten begehen und sich dadurch strafbar machen. Weitaus sinnvoller ist allerdings, wenn sie ihre psychotherapeutische Kompetenz zur neuerdings gesetzlich geforderten Straftäterbehandlung einsetzen. Nicht alle wegen einer positiven Gefährlichkeitsprognose im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäter sind auch aggressiv. Letzteres trifft am ehesten für Patienten bzw. Gefangene mit einer Persönlichkeitsstörung des Clusters B zu. Statt vornehmlich deren Defizite zu diagnostizieren, sollt…

Schlagworte

Psychotherapie aggressive Straftäter Psychotherapy aggressive offenders Nervenheilkunde