Psychotherapeuten ins Gefängnis?
N.N. · Nervenheilkunde · 2004 · Heft 06 · S. 339-342
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Psychotherapeuten können ins Gefängnis kommen, wenn sie Kunstfehler produzieren oder sexuellen Missbrauch von Patienten begehen und sich dadurch strafbar machen. Weitaus sinnvoller ist allerdings, wenn sie ihre psychotherapeutische Kompetenz zur neuerdings gesetzlich geforderten Straftäterbehandlung einsetzen. Nicht alle wegen einer positiven Gefährlichkeitsprognose im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäter sind auch aggressiv. Letzteres trifft am ehesten für Patienten bzw. Gefangene mit einer Persönlichkeitsstörung des Clusters B zu. Statt vornehmlich deren Defizite zu diagnostizieren, sollt…