intensivpflegeein tätiskeitsbereich stellt sich vor
Roschitz, P. · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2005 · Heft 12 · S. 8 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Intensivpflege gehört zu den Spezial-aufgaben im gehobenen Dienst für Gesundheitsund Krankenpflege. Voraussetzung für die Tätigkeit in diesem Spezialbereich ist eine Sonderausbildung, die innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit absolviert werden muss. Zudem erfordert die Arbeit mit intensivpflichtigen Patienten zahlreiche Kompetenzen von den Pflegenden, die über jenen in der Grundausbildung vermittelten Qualifikationen liegen. Mit der Bereitschaft, sich den Herausforderungen zu stellen, kann sich jedoch jede Pflegeperson, ob männlich oder weiblich, die benötigten speziellen Kompetenzen aneignen.