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Müssen Maximalversorger auf den Klageweg?

Rüschemeyer, C.; Hermes, H. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2005 · Heft 9 · S. 766 bis 768

Dokument
88411
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Rüschemeyer, C.; Hermes, H.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 74
Seiten
766 bis 768
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Das deutsche DRG-System 2005 ermöglicht keine ausreichend genaue Einteilung der Fälle nach ihrer ökonomischen Fallschwere. Dahe ist eine Anpassung der Basisfallwerte noch nicht gerechtfertigt Die Kürzungen sind willkürlich und nicht durch Unwirtschaftlichkeiten begründet Das betrifft vor allem Hochleistungskliniken. Geschäftsführei und Verwaltungsleiter sollten die Anpassung des Basisfallwertes kritisch überprüfen und gegebenenfalls den Rechtsweg einschlagen.

Schlagworte

KOSTEN DRG MAXIMALVERSORGUNG ANPASSUNG Krankenhaus Umschau Kulmbach