Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGBVerfahren, Handlungskonzepte und Alternativen
Walther, G. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 12 · S. 214 bis 219
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nicht nur unter betreuungs-, unterbringungsund strafrechtlichen Gesichtspunkten relevant. Unter fachlichen und pflegerischen Gesichtspunkten sind nicht alle Maßnahmen als erforderlich anzusehen. In bereits vorliegenden Studien zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Pflegeheimen und geriatrischen und gerontopsychiatrischen Einrichtungen wurde deutlich, dass die Zahl entsprechender Maßnahmen hoch ist und die Anforderungen des Betreuungsrechts in materiell-rechtlicher aber auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht bei weitem nicht immer eingehalten werden.