CareLit Fachartikel
Automatisiertes Register über Vorsorgevollmachten - und seine Kosten
Bund, N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 12 · S. 223 bis 225
Dokument
88416
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem eingefügten § 78a Bundesnotarordnung (BNotO) ist die gesetzliche Grundlage für die Führung des automatisierten Registers über Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer (BNotK) geschaffen worden. In diesem Zusammenhang sind die Notare durch den eingefügten § 20a Beurkundungsgesetz (BeurkG) verpflichtet, bei Beurkundung der Vorsorgevollmacht auf die Möglichkeit der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister hinzuweisen.
Schlagworte
PATIENTENVERFUEGUNG
VERTRAUEN
ARBEIT
ES
PATIENTEN
THERAPIE
REGISTER
FÜHRUNG
PATIENTENVERFÜGUNGEN
WERTSCHÄTZUNG
NAMEN
PRAXIS
HÖHE
BEURTEILUNG
BESCHEINIGUNG
PAPIER