CareLit Fachartikel

Zur Mitteilungspflicht bzgl. des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 12 · S. 231 bis 233

Dokument
88417
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
231 bis 233
Erschienen: 2005-12-12 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1.Das Gutachten zur Betreuungsbedürftigkeit ist dem Betroffenen grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung mitzuteilen. Eine Ausnahme hiervon ist nicht schon dann zulässig, wenn der Gutachter,der zugleich der behandelnde Arzt des Betroffenen ist, aufgrund der Gutachtenkenntnis dessen mangelnde Mitwirkungsbereitschaft bei der weiteren Behandlung (Compliance) befürchtet. 2.Die Feststellung, dass der Betroffene zu einer freien Willensbestimmung nicht in der Lage ist, setzt konkrete Ausführungen zu den tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung beim Betroffenen voraus. Blo…

Schlagworte

SACHVERSTAENDIGENGUTACHTEN RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT WOHNUNG GESUNDHEIT VERHALTEN PATIENTEN SCHREIBEN BODEN BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis