CareLit Fachartikel
Zur Prozesskostenhilfe
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 12 · S. 233 bis 234
Dokument
88418
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Rechtsmittel gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde in Betreuungsund Unterbringungssachen ist in entsprechender Anwendung von § 127 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO nicht statthaft. 2. Jedenfalls im Rechtsmitlelverfahren kommt es auch in Betreuungsund Unterbringungsverfahren für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels an.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
UNTERBRINGUNG
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
HILFE
BETREUUNGSRECHT
LOGIK
PATIENTEN
SCHREIBEN
NAMEN
ZEIT
ES
HÄRTE
NATIONALSOZIALISMUS
HÖHE
BUNDESREGIERUNG