CareLit Fachartikel

Zur Prozesskostenhilfe

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 12 · S. 233 bis 234

Dokument
88418
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
233 bis 234
Erschienen: 2005-12-12 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Rechtsmittel gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde in Betreuungsund Unterbringungssachen ist in entsprechender Anwendung von § 127 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO nicht statthaft. 2. Jedenfalls im Rechtsmitlelverfahren kommt es auch in Betreuungsund Unterbringungsverfahren für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels an.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG RECHTSPRECHUNG KOSTEN HILFE BETREUUNGSRECHT LOGIK PATIENTEN SCHREIBEN NAMEN ZEIT ES HÄRTE NATIONALSOZIALISMUS HÖHE BUNDESREGIERUNG