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Die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet verstößt gegen § 43 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 464 bis 466
Dokument
88490
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005 ging es um die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet. Hier wurde der Antragstellerin untersagt, über ihre Internetplattform den Kauf und Verkauf von verschreibungsoder apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu vermitteln oder sich in sonstiger Weise an der Vermittlung dieser Arzneimittel über ihre Internetplattform zu beteiligen.
Schlagworte
BEHOERDE
INTERNET
REGIERUNG
VERHALTEN
APOTHEKEN
HANDEL
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
HÖHE
ES
SPRACHE
GESUNDHEIT
LEBEN
MENSCHEN
THERAPIE
PATIENTEN