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Die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet verstößt gegen § 43 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 464 bis 466

Dokument
88490
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
464 bis 466
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Bei einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005 ging es um die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet. Hier wurde der Antragstellerin untersagt, über ihre Internetplattform den Kauf und Verkauf von verschreibungsoder apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu vermitteln oder sich in sonstiger Weise an der Vermittlung dieser Arzneimittel über ihre Internetplattform zu beteiligen.

Schlagworte

BEHOERDE INTERNET REGIERUNG VERHALTEN APOTHEKEN HANDEL RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT HÖHE ES SPRACHE GESUNDHEIT LEBEN MENSCHEN THERAPIE PATIENTEN