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Sozialgericht bestätigt Entscheidungen des GemeinsamenBundesausschusses zur Protonentherapie - Beanstandungen des BMGSwerden aufgehoben - Ministerium hat nur Rechtsaufsicht

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 473

Dokument
88493
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
473
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Sozialgericht Köln hat am 19. Oktober 2005 entschieden, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Ausschluss der Protonentherapie aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechtmäßig sind. Der G-BA ist nicht verpflichtet, den fehlenden Nutzen dieser Therapie nachzuweisen, da dies in der Praxis kaum möglich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat lediglich eine Rechtsaufsicht und darf sich nicht in die fachliche Arbeit des G-BA einmischen. Der G-BA hatte die Protonentherapie für die Behandlung des

Schlagworte

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