CareLit Fachartikel

Zum Nachweis einer künstlichen MarktabschottungFood and Drug Austria

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 474 bis 476

Dokument
88494
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
474 bis 476
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Oberste Gerichtshof Wien hat in einem Beschluss vom 24. Mai 2005 Fragen zur künstlichen Marktabschottung im Zusammenhang mit dem Parallelimport von Arzneimitteln entschieden. Die Klägerin, Inhaberin der Marke ZOVIRAX, beanstandet die Umverpackung durch die Beklagte, eine Arzneimittelgroßhändlerin, die ZOVIRAX in einer neuen, auffälligen Verpackung vertreibt. Der Gerichtshof fragt den EuGH, ob der Nachweis einer künstlichen Marktabschottung auch für die Gestaltung der neuen Verpackung erbracht werden muss und ob der Parallelimporteur dem Markeninhaber den Exportstaat und die Gründe für das

Schlagworte

OESTERREICH RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN NAMEN TABLETTEN BEURTEILUNG ES ENGLAND AUFMERKSAMKEIT Pharma Recht Frankfurt