Zum Nachweis einer künstlichen MarktabschottungFood and Drug Austria
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 474 bis 476
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof Wien hat in einem Beschluss vom 24. Mai 2005 Fragen zur künstlichen Marktabschottung im Zusammenhang mit dem Parallelimport von Arzneimitteln entschieden. Die Klägerin, Inhaberin der Marke ZOVIRAX, beanstandet die Umverpackung durch die Beklagte, eine Arzneimittelgroßhändlerin, die ZOVIRAX in einer neuen, auffälligen Verpackung vertreibt. Der Gerichtshof fragt den EuGH, ob der Nachweis einer künstlichen Marktabschottung auch für die Gestaltung der neuen Verpackung erbracht werden muss und ob der Parallelimporteur dem Markeninhaber den Exportstaat und die Gründe für das