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Das UrteilSozialgericht Mainz: Heime sind nicht verpflichtet, am Pilotprojekt zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen mitzuwirken

Kue, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 12 · S. 27 bis 28

Dokument
88506
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Kue, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
27 bis 28
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 26. April 2005. Das Gericht vertritt die Auffassung, es sei rechtlich unzureichend, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen, um eine neue Prüfmethodik zu testen, und diese so konzipierte Wirtschaftlichkeitsprüfung als Pflichtprüfung auszugestalten. Weiter meint das Gericht, die Weigerung eines Heimes, an einem Pilotprojekt zur Testung von Instrumenten für Wirtschaftlichkeitsprüfungen teilzunehmen, sei keine grobe Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Mitwirkungspflichten

Schlagworte

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