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Das UrteilSozialgericht Mainz: Heime sind nicht verpflichtet, am Pilotprojekt zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen mitzuwirken
Kue, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 12 · S. 27 bis 28
Dokument
88506
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 26. April 2005. Das Gericht vertritt die Auffassung, es sei rechtlich unzureichend, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen, um eine neue Prüfmethodik zu testen, und diese so konzipierte Wirtschaftlichkeitsprüfung als Pflichtprüfung auszugestalten. Weiter meint das Gericht, die Weigerung eines Heimes, an einem Pilotprojekt zur Testung von Instrumenten für Wirtschaftlichkeitsprüfungen teilzunehmen, sei keine grobe Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Mitwirkungspflichten
Schlagworte
KUENDIGUNG
Gericht
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Mainz
Pilotprojekt
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Vorgestellt
Urteil
Sozialgerichts
April
Vertritt
Auffassung
Rechtlich
Altenheim
Hannover