CareLit Fachartikel

Sensible DatenIm Haftungsfall haben Krankenund Pflegekassen kein Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation

Iffland, S. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 12 · S. 29 bis

Dokument
88507
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Iffland, S.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
29 bis
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zentrale Informationsquelle des Pflegeprozesses ist die Pflegedokumentation. Die Pflegedokumentation dient der Sicherstellung der interdisziplinären Information und Kommunikation, der Herstellung von Leistungstransparenz und der Planung von Abläufen. Daneben kommt ihr auch immer wieder Bedeutung im Haftungsfall zu. Doch welche rechtlichen Grundlagen sind eigentlich beim Umgang mit der Pflegedokumentation zu beachten? Wer hat ein Einsichtsrecht und wer nicht?

Schlagworte

PFLEGEDOKUMENTATION EINSICHTSRECHT EINWILLIGUNG MITARBEITER DOKUMENTATION SCHADENSERSATZ UNTERLAGEN STRAFE ÄRZTE Altenheim Hannover