CareLit Fachartikel

Dienstverhältnisse der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder der ärztlichen Selbstverwaltung

Hantel, P. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 580 bis 583

Dokument
88524
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Hantel, P.
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
580 bis 583
Erschienen: 2005-11-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ist die Errichtung eines Vorstandes bei der ärztlichen Selbstverwaltung vorgesehen, der nur noch aus hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern besteht. Gleichzeitig ist eine grundlegende Neuregelung des § 79 SGB V vorgenommen worden. Auf Grund der Neuregelung sind die Vorstandsmitglieder zu einer umfassenden leitenden Verwaltungstätigkeit für die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung verpflichtet. Der Autor stellt die sich daraus ergebenden organschaftlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen für die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder dar.

Schlagworte

DIENSTVERTRAG SELBSTVERWALTUNG RECHT GESETZ ES BERLIN VERTRAUEN BUNDESREGIERUNG PRAXIS HÖHE ORGANISATIONEN PERSONEN NATUR Neue Zeitschrift für Sozialrecht Frankfurt