Dienstverhältnisse der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder der ärztlichen Selbstverwaltung
Hantel, P. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 580 bis 583
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ist die Errichtung eines Vorstandes bei der ärztlichen Selbstverwaltung vorgesehen, der nur noch aus hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern besteht. Gleichzeitig ist eine grundlegende Neuregelung des § 79 SGB V vorgenommen worden. Auf Grund der Neuregelung sind die Vorstandsmitglieder zu einer umfassenden leitenden Verwaltungstätigkeit für die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung verpflichtet. Der Autor stellt die sich daraus ergebenden organschaftlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen für die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder dar.