CareLit Fachartikel
Vertretung des Dienststellenleiters
Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 11 · S. 427 bis 429
Dokument
88529
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Beschluss des OVG NRW vom 7. April 2005. Das Gericht stellt fest, dass der Kaufmännische Direktor eines Universitätsklinikums, dem für bestimmte Aufgaben seines Geschäftsbereichs vom Vorstand die Entscheidungsbefugnis übertragen worden ist, berechtigt ist, sich bei Erörterungsund Anhörungsgesprächen in Angelegenheiten, die das nichtwissenschaftliche Personal betreffen, durch den stellvertretenden Kaufmännischen Direktor vertreten zu lassen.
Schlagworte
PERSONALRAT
SOZIALVERSICHERUNG
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
LEITUNG
Direktor
Vorgestellt
Beschluss
April
Gericht
Stellt
Kaufmännische
Universitätsklinikums
Bestimmte
Aufgaben