CareLit Fachartikel
Das BSG modifiziert seine bisherige Rechtsprechung zur Leistungsverpflichtung der GKVbei krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen:
Baumann, E. · bpa Magazin, Mannheim · 2005 · Heft 8 · S. 23 bis 25
Dokument
88625
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BSG hat mit seiner Entscheidung vom 17. März 2005 eine generelle Lösung der Problematik der krankheitsspezifischen Maßnahmen entwickelt. Es bleibt weiterhin dabei, dass Maßnahmen der Behandlungspflege nur dann der Grundpflege zugeordnet werden können, wenn sie Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege sind oder mit einer solchen Maßnahme objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
KRANKENVERSICHERUNG
URTEIL
bpa Magazin
Mannheim