CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?
Thomas Schlegel · physiopraxis · 2023 · Heft 11/12 · S. 66
Dokument
886420
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Viele Patient*innen wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder absprechen zu können. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten?“ Therapeutin aus Niedersachsen
Schlagworte
physiopraxis