CareLit Fachartikel
Übertragung und Umfang der Aufklärungspflicht
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 3 · S. 34 bis 35
Dokument
88649
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer Behandlung durch mehrere Ärzte ist jeder Behandler aufklärungspflichtig. Wird dem Patienten im Großen und Ganzen eine allgemeine Vorstellung vom Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt, bedingt das Aufklärungsgespräch eine wirksame Einwilligung des Patienten auch dann, wenn es nicht vom tatsächlichen Operateur geführt wurde.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
ÄRZTE
PATIENTEN
DICKDARM
BLASE
Rechtsdepesche
Köln