CareLit Fachartikel

Umfang der Informationspflicht über wahlärztliche Leistungen

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 3 · S. 35 bis 36

Dokument
88650
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
35 bis 36
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Vereinbarungen über ärztliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Form {§ 22 Abs. 2 BPfTV}. Vor Abschluss der Vereinbarung muss der Patient über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen unterrichtet werden. Die Anforderungen an das ausreichende Maß dieser Unterrichtung dürfen nicht überstrapaziert werden.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT ÄRZTE PATIENTEN BEHANDLUNGSFEHLER SCHADENSERSATZ DEUTSCHLAND Rechtsdepesche Köln