CareLit Fachartikel
Umfang der Informationspflicht über wahlärztliche Leistungen
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 3 · S. 35 bis 36
Dokument
88650
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vereinbarungen über ärztliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Form {§ 22 Abs. 2 BPfTV}. Vor Abschluss der Vereinbarung muss der Patient über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen unterrichtet werden. Die Anforderungen an das ausreichende Maß dieser Unterrichtung dürfen nicht überstrapaziert werden.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
ÄRZTE
PATIENTEN
BEHANDLUNGSFEHLER
SCHADENSERSATZ
DEUTSCHLAND
Rechtsdepesche
Köln