CareLit Fachartikel
Behandlungsfehler im computergestützten Operationsverfahren (Robodoc)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 3 · S. 36 bis 37
Dokument
88651
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes. Stehen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte Methoden zur Verfügung, muss dem Patienten nach umfassender ärztlicher Belehrung die Entscheidung darüber belassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welche Risiken er sich einlassen möchte.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
PATIENTEN
ÄRZTE
BEHANDLUNGSFEHLER
SCHADENSERSATZ
DEUTSCHLAND
HÖHE
RISIKO
Rechtsdepesche
Köln