CareLit Fachartikel
Rückzahlungsanspruch für Zusatzleistungen aus einem Heimvertrag
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 3 · S. 38 bis 39
Dokument
88652
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gewährung eines Einzelzimmers stellt eine Komfortleistung dar und bedarf daher der Schriftform. Eine lediglich mündlich geschlossene Vereinbarung ist nicht wirksam. Dafür gezahltes Entgelt wurde somit ohne Rechtsgrund gezahlt und ist nach § 812 Abs. Satz 1 SGB zurückzuerstatten.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
BUNDESGERICHTSHOF
VEREINBARUNG
HEIMVERTRAG
SERVICE
NAMEN
HÖHE
ZEIT
ABKÜRZUNGEN
Rechtsdepesche
Köln