CareLit Fachartikel

Rückzahlungsanspruch für Zusatzleistungen aus einem Heimvertrag

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 3 · S. 38 bis 39

Dokument
88652
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Gewährung eines Einzelzimmers stellt eine Komfortleistung dar und bedarf daher der Schriftform. Eine lediglich mündlich geschlossene Vereinbarung ist nicht wirksam. Dafür gezahltes Entgelt wurde somit ohne Rechtsgrund gezahlt und ist nach § 812 Abs. Satz 1 SGB zurückzuerstatten.

Schlagworte

PFLEGEHEIM BUNDESGERICHTSHOF VEREINBARUNG HEIMVERTRAG SERVICE NAMEN HÖHE ZEIT ABKÜRZUNGEN Rechtsdepesche Köln