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Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nicht qualifiziertes Personal ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Folgen haben
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2005 · Heft 11 · S. 276 bis 278
Dokument
88677
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor stellt ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 23. März 2004 vor. Er erläutert den Fall und nennt die Entscheidungsgründe des Gerichts. Anschließend werden die Grundsätze für die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf das Pflegepersonal (bzw. sonstiges nichtärztliches Personal) genannt.
Schlagworte
DELEGATION
EINWILLIGUNG
THERAPIE
HILFSPERSONAL
AUSBILDUNG
intensiv
Stuttgart