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Keine Einkaufsgutscheine beim Erwerbverschreibungspflichtiger Arzneimittel - Die Gewährung eines Gutscheins steht einem Barnachlass gleich

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 172 bis 173

Dokument
88681
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
172 bis 173
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

In einem Beschluss vom 20. September 2005 stellt das Oberlandesgericht Köln fest, dass ein Apotheker, der dem Käufer eines preisgebundenen Arzneimittels einen Einkaufsgutschein für freiverkäufliche Artikel gewährt, damit gegen die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung verstößt. In der Gewährung des Gutscheins wurde eine in wirtschaftlicher Hinsicht dem Barrabatt gleichstehende Vergünstigung für den Verbraucher gesehen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG KUNDE EINKAUFSMARKETING APOTHEKER INTERNET APOTHEKEN UNIVERSITÄTEN BERLIN FAKULTÄT PUBLIKATIONEN WERBUNG Apotheke & Recht Frankfurt