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Keine Einkaufsgutscheine beim Erwerbverschreibungspflichtiger Arzneimittel - Die Gewährung eines Gutscheins steht einem Barnachlass gleich
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 172 bis 173
Dokument
88681
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Beschluss vom 20. September 2005 stellt das Oberlandesgericht Köln fest, dass ein Apotheker, der dem Käufer eines preisgebundenen Arzneimittels einen Einkaufsgutschein für freiverkäufliche Artikel gewährt, damit gegen die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung verstößt. In der Gewährung des Gutscheins wurde eine in wirtschaftlicher Hinsicht dem Barrabatt gleichstehende Vergünstigung für den Verbraucher gesehen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
KUNDE
EINKAUFSMARKETING
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