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Werbeanrufe bei Freiberuflern (Apotheker, Arzt, Zahnarzt, Anwalt) sind wettbewerbswidrig

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 173 bis 174

Dokument
88682
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
173 bis 174
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 8. Juli 2004 wird festgestellt, dass es wettbewerbswidrig sei, wenn ein Freiberufler unaufgefordert von einer Anzeigenagentur angerufen wird, wenn die Agentur nicht aufgrund tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anwalts an einer solchen Anzeige vermuten durfte.

Schlagworte

MARKETING ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF TELEFON WETTBEWERB APOTHEKEN UNIVERSITÄTEN BERLIN FAKULTÄT PUBLIKATIONEN RECHTSPRECHUNG WERBUNG RECHTSANWÄLTE APOTHEKER HÖHE