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Werbeanrufe bei Freiberuflern (Apotheker, Arzt, Zahnarzt, Anwalt) sind wettbewerbswidrig
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 173 bis 174
Dokument
88682
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 8. Juli 2004 wird festgestellt, dass es wettbewerbswidrig sei, wenn ein Freiberufler unaufgefordert von einer Anzeigenagentur angerufen wird, wenn die Agentur nicht aufgrund tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anwalts an einer solchen Anzeige vermuten durfte.
Schlagworte
MARKETING
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
TELEFON
WETTBEWERB
APOTHEKEN
UNIVERSITÄTEN
BERLIN
FAKULTÄT
PUBLIKATIONEN
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
RECHTSANWÄLTE
APOTHEKER
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