CareLit Fachartikel

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Trägers eines Pflegewohnheims für Sturzverletzungen von Heimbewohnern

Günter, R. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 123 bis 130

Dokument
88684
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
123 bis 130
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in zwei Aufsehen erregenden Grundsatzurteilen dazu Stellung genommen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Träger eines Altenoder Pflegeheims bzw. dessen Personal für den Sturz eines Bewohners haften, etwa weil spezielle Schutzmaßnahmen, z. B. Verwendung von Sensormatratzen, Lichtschrankensystemen, Bettverstellungen, Veränderungen des Bodenbelags oder Hüftschutzhosen, nicht ergriffen wurden. Umstritten war auch, wer die Beweislast für das Vorliegen eines objektiven Pflichtenverstoßes des Heimträgers trägt, wenn ein Bewohner sich Sturzverletzungen zuzieht.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENKASSE STURZ URTEIL HEIMBEWOHNER HAFTUNGSRECHT Patienten Rechte Frankfurt