Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Trägers eines Pflegewohnheims für Sturzverletzungen von Heimbewohnern
Günter, R. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 123 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in zwei Aufsehen erregenden Grundsatzurteilen dazu Stellung genommen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Träger eines Altenoder Pflegeheims bzw. dessen Personal für den Sturz eines Bewohners haften, etwa weil spezielle Schutzmaßnahmen, z. B. Verwendung von Sensormatratzen, Lichtschrankensystemen, Bettverstellungen, Veränderungen des Bodenbelags oder Hüftschutzhosen, nicht ergriffen wurden. Umstritten war auch, wer die Beweislast für das Vorliegen eines objektiven Pflichtenverstoßes des Heimträgers trägt, wenn ein Bewohner sich Sturzverletzungen zuzieht.