CareLit Fachartikel
Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zur Betreuung und Versorgung des Vaters als außergewöhnliche Belastung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 130 bis 137
Dokument
88685
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
orgestellt wird ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Januar 2002. Die Parteien streiten darüber, ob Aufwendungen des Klägers für Fahrten zur Betreuung und Versorgung seines Vaters als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Der Beklagte beantragt die Klage abzuweisen, weil es sich nach seiner Auffassung bei den streitigen Aufwendungen nicht um mit Krankheitskosten vergleichbare, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende Pflegekosten handelt.
Schlagworte
BELASTUNG
BETREUUNG
KOSTEN
STEUER
ENTSCHEIDUNG
Patienten Rechte
Frankfurt