CareLit Fachartikel
Zur Notwendigkeit einer Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung bei fehlender Krankheitseinsicht
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 137 bis 141
Dokument
88686
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des Kammergericht Berlin vom 25. Mai 2005. Dabei wird deutlich, dass die zwangsweise Unterbringung eines psychisch Kranken unzulässig ist, wenn eine Veränderung oder Stabilisierung der Psychose auch unter stationären Bedingungen nicht erreicht werden kann. Ob fehlende Krankheitseinsicht des Betreuten jede Erfolgsaussicht der Heilbehandlung entfallen lässt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
PSYCHIATRIE
GUTACHTEN
BEURTEILUNG
BERLIN
Patienten Rechte
Frankfurt