Ein Hersteller, der Ärzten ein Konzept anbietet, das den Verkauf von Diätprodukten in den Räumen der Arztpraxis vorsieht, stiftet Ärzte zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten an
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 160 bis 166
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Hersteller, der Ärzten ein Konzept für den Verkauf von Diätprodukten in ihren Praxen anbietet, wird von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens verklagt. Die Klägerin argumentiert, dass die Werbung der Beklagten Ärzte zu einem berufsrechtswidrigen Verhalten anstiftet, da diese durch die gewerbliche Ernährungsberatung in ihren Praxisräumen gegen die Hessische Berufsordnung für Ärzte verstoßen. Das Landgericht wies die Klage ab, da eine räumliche Trennung zwischen ärztlicher Tätigkeit und gewerblicher Beratung nicht immer erforderlich sei. Die