CareLit Fachartikel
Vertretungsmacht des Ärztlichen Direktors bei der Personaleinstellung
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 113 bis 114
Dokument
88799
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des LAG Berlin vom 9. Juli 2004 wird festgestellt, dass ein Ärztlicher Direktor zur Einstellung oder Weiterbeschäftigung von Ärzten nur dann befugt ist, wenn der dazu vom Krankenhausträger bevollmächtigt wurde.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRAEGER
ARBEIT
BERLIN
HEPATITIS
THERAPIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
GESUNDHEITSZUSTAND
KRANKENPFLEGE
OSTEOPOROSE
BEWEGUNGSÜBUNGEN
Rechtsdepesche
Köln