CareLit Fachartikel

Abrechnungsbctrus zum Nachteil von Krankenkassen

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 117 bis 118

Dokument
88802
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
117 bis 118
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

orgestellt wird ein Urteil des LG Mönchengladbach vom 1. Juni 2005. Das Gericht stellt fest, dass der Strafrahmen in einem besonders schweren Fall nach § 263 Abs. 1 und Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Bei der Strafzumessung könne die eingetretenen Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum zu Lasten des Täters gewertet werden.

Schlagworte

DEPRESSION DEMENZ KRANKENKASSE BETRUG UNTERNEHMEN STRAFRECHT AMPHETAMIN REZEPTE PERSONEN PATIENTEN SCHILDDRÜSE VERHALTEN Rechtsdepesche Köln