CareLit Fachartikel
Abrechnungsbctrus zum Nachteil von Krankenkassen
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 117 bis 118
Dokument
88802
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
orgestellt wird ein Urteil des LG Mönchengladbach vom 1. Juni 2005. Das Gericht stellt fest, dass der Strafrahmen in einem besonders schweren Fall nach § 263 Abs. 1 und Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Bei der Strafzumessung könne die eingetretenen Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum zu Lasten des Täters gewertet werden.
Schlagworte
DEPRESSION
DEMENZ
KRANKENKASSE
BETRUG
UNTERNEHMEN
STRAFRECHT
AMPHETAMIN
REZEPTE
PERSONEN
PATIENTEN
SCHILDDRÜSE
VERHALTEN
Rechtsdepesche
Köln