CareLit Fachartikel
Rückerstattung von Verpflegungsgeld an sonderernährte Heimbewohner
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 120 bis 121
Dokument
88805
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das AG Dortmund entscheidet am 2. Juni 2005, dass der Heimträger einem Heimbewohner nicht das volle Verpflegungsentgelt berechnen darf, wenn ein sonderernährter Heimbewohner nicht an der normalen Verpflegung teilnimmt. Dies muss der Heimträger bei der Preiskalkulation zu Beginn eines Wirtschaftsjahres in Betracht ziehen.
Schlagworte
ERNAEHRUNG
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Dortmund
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Köln