CareLit Fachartikel

Obhutspflicht endetbei Privatsphäre des Bewohners

Gühlstorf, T. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 12 · S. 43 bis 44

Dokument
88825
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Gühlstorf, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 16
Seiten
43 bis 44
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Aufgiund uneinheitlicher Rechtsprechung war lange Zeit unklar, in welchem Maße dem Träger einer Pflegeeinrichtung Obhutsund Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Bewohner obliegen. Insbesondere war umstritten, ob und inwieweit der Heimträger verpflichtet ist, den Bewohner zu überwachen und vorbeugend Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Mit seiner Entscheidung vom 28. 04. 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Unklarheit beseitigt und die Anforderungen an die Einrichtungs-träger auf ein praxisgerechtes Maß begrenzt

Schlagworte

EINRICHTUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG HEIMBEWOHNER BETREUUNG PFLEGEMASSNAHME PRIVATSPHÄRE ZEIT PRAXIS FREIHEIT RECHTSANWÄLTE GESUNDHEITSWESEN FEHLZEITEN KRANKENHÄUSER HÖHE Pflegen Ambulant