CareLit Fachartikel
Obhutspflicht endetbei Privatsphäre des Bewohners
Gühlstorf, T. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 12 · S. 43 bis 44
Dokument
88825
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgiund uneinheitlicher Rechtsprechung war lange Zeit unklar, in welchem Maße dem Träger einer Pflegeeinrichtung Obhutsund Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Bewohner obliegen. Insbesondere war umstritten, ob und inwieweit der Heimträger verpflichtet ist, den Bewohner zu überwachen und vorbeugend Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Mit seiner Entscheidung vom 28. 04. 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Unklarheit beseitigt und die Anforderungen an die Einrichtungs-träger auf ein praxisgerechtes Maß begrenzt
Schlagworte
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
HEIMBEWOHNER
BETREUUNG
PFLEGEMASSNAHME
PRIVATSPHÄRE
ZEIT
PRAXIS
FREIHEIT
RECHTSANWÄLTE
GESUNDHEITSWESEN
FEHLZEITEN
KRANKENHÄUSER
HÖHE
Pflegen Ambulant