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Rückverfolgbarkeit im Arzneimittelrecht - Pflichten der Arzneimittel-und Wirkstoffhersteller und der Großhändler nach derneuen Pharmabetriebsverordnung

Grunert, G. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 490 bis 492

Dokument
88832
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Grunert, G.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
490 bis 492
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Vereinheitlichung und Europäisierung des Arzneimittelrechts schreitet voran. Die deutsche Gesetzgebung ist bemüht, den EU-Vorgaben an die Arzneimittel Sicherheit gerecht zu werden. Der 14. AMG-Novelle folgt nun die Änderung der Pharmabetriebsverordnung. Der Referentenentwurf sieht eine Ausweitung der Anwendbarkeit der Verordnung auf Wirkstoffhersteller und -händler vor und konkretisiert die Anforderungen, denen die gesamte Handelkette vom Wirk Stoffhersteller über den Großhändler bis hin zum Arzneimittelhersteller nachkommen muss. Nicht mehr jeder Wirkstoff kann bedenkenlos bei der Herstellung verwendet werd…

Schlagworte

QUALITAETSSICHERUNG HÖHE ZELLEN PATIENTEN THERAPIE SPORT KNIE KNIEGELENK GESETZGEBUNG SICHERHEIT ARZNEIMITTELHERSTELLUNG HANDEL RICHTLINIE LEITLINIEN UNTERLAGEN PERSONEN