Werben für nicht zugelassene Indikation
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 506 bis 513
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das Werben für ein Arzneimittel bezüglich weiterge hender, von der Zulassung nicht abgedeckter Indikatio nen verstößt gegen § 3a HWG. Die Werbeangabe muss dabei als Hinweis auf ein Anwendungsgebiet verstanden werden, für das das Arzneimittel nicht zugelassen ist. 2. Auf zusätzliche Wirkungen des Mittels darf hingewie sen werden, wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer inso weit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden. Wird in der Werbung für einen CSE-Hemmer (hier: zur Senkung des Cholesterinspiegels) die Risiko gruppe der Cholesterin-Patienten (z.…