CareLit Fachartikel

Werben für nicht zugelassene Indikation

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 506 bis 513

Dokument
88836
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
506 bis 513
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

1. Das Werben für ein Arzneimittel bezüglich weiterge hender, von der Zulassung nicht abgedeckter Indikatio nen verstößt gegen § 3a HWG. Die Werbeangabe muss dabei als Hinweis auf ein Anwendungsgebiet verstanden werden, für das das Arzneimittel nicht zugelassen ist. 2. Auf zusätzliche Wirkungen des Mittels darf hingewie sen werden, wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer inso weit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden. Wird in der Werbung für einen CSE-Hemmer (hier: zur Senkung des Cholesterinspiegels) die Risiko gruppe der Cholesterin-Patienten (z.…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL INDIKATION KOSTEN MARKETING ZULASSUNG WERBUNG SICHERHEIT HÖHE DIÄT RISIKOFAKTOREN ES PATIENTEN THERAPIE PRAVASTATIN FLUVASTATIN