CareLit Fachartikel

Zur Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie sowie den TVöD-Regelungen zum Bereitschaftsdienst

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 12 · S. 541 bis 542

Dokument
88837
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
541 bis 542
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit dem kommenden Jahreswechsel sollte gemäß § 25 ArbZG die zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie auslaufen. Nun hat die Große Koalition aufgrund des starken Drucks der Deutschen Krankenhausgesellschart in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr verlängert. Im Koalitionsvertrag heißt es: Die zum 01.01.2006 auslaufende Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die den Tarifpartnern Zeit für die Anpassung ihrer Vereinbarungen an die Vorgaben des EuGH zur Bereitschaftszeit einräumt, wird um ein Jahr verlängert. (zu Punkt 2.7.3, S. 30)

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZGESETZ TARIFVERTRAG TVOED ZEIT KRANKENHÄUSER VERTRÄGE ES BEURTEILUNG ARBEIT LIEBE NAMEN GESUNDHEIT LEBEN