Kosten für zweimal tägliches Herrichten Verabreichen der Medikamente trägt die Krankenkasse
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 12 · S. 566 bis 576
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch in diesem Fall (vgl. für die Kosten der Medikamentengabe per Magensonde das Urteil des BSG, PflR 2005, 469 ff. ) streiten die Beteiligten um die Freistellung von Kosten für selbst beschaffte Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Die Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse versichert. Sie erhält Leistungen der Pfiegeversicherung nach der Pflegestufe I. Der behandelnde Arzt verordnete ihr zweimal täglich Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege, weil sie dies selbst wegen der Einschränkung ihrer geistigen Leistungsfähigkeit nicht mehr erledigen kann und ihr ebenfalls pflegebedürftiger Ehemann dazu…