CareLit Fachartikel

Kosten für zweimal tägliches Herrichten Verabreichen der Medikamente trägt die Krankenkasse

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 12 · S. 566 bis 576

Dokument
88842
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
566 bis 576
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Auch in diesem Fall (vgl. für die Kosten der Medikamentengabe per Magensonde das Urteil des BSG, PflR 2005, 469 ff. ) streiten die Beteiligten um die Freistellung von Kosten für selbst beschaffte Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Die Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse versichert. Sie erhält Leistungen der Pfiegeversicherung nach der Pflegestufe I. Der behandelnde Arzt verordnete ihr zweimal täglich Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege, weil sie dies selbst wegen der Einschränkung ihrer geistigen Leistungsfähigkeit nicht mehr erledigen kann und ihr ebenfalls pflegebedürftiger Ehemann dazu…

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG KRANKENKASSE LEISTUNG KOSTEN MAGENSONDE BEDARFSPLANUNG NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL INDUSTRIE PRAXIS STOFFWECHSEL WASSER MUND ZEIT KRANKENPFLEGE ES