CareLit Fachartikel
Aufgepasst beim Prothetik-Einigungsausschuss! Zahnärzte zahlen oft grundlos die Vergütung an die Krankenkasse zurück
Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 161
Dokument
88856
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis der Prothetik-Einigungsauschüsse kommt es häufig zu Fehlern bei der korrekten Rechtsanwendung. Nicht hinreichend bekannt ist, dass die bloße Feststellung eines Mangels der zu betrachtenden Zahnersatzverordnung nicht ausreicht, um Rückzahlungsansprüche zu begründen.
Schlagworte
VERGUETUNG
ZAHNÄRZTE
PRAXIS
BERLIN
LEISTUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
PATIENTEN
APOTHEKER
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt