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Aufgepasst beim Prothetik-Einigungsausschuss! Zahnärzte zahlen oft grundlos die Vergütung an die Krankenkasse zurück

Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 161

Dokument
88856
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ihde, F.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
161
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

In der Praxis der Prothetik-Einigungsauschüsse kommt es häufig zu Fehlern bei der korrekten Rechtsanwendung. Nicht hinreichend bekannt ist, dass die bloße Feststellung eines Mangels der zu betrachtenden Zahnersatzverordnung nicht ausreicht, um Rückzahlungsansprüche zu begründen.

Schlagworte

VERGUETUNG ZAHNÄRZTE PRAXIS BERLIN LEISTUNG ES RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT PATIENTEN APOTHEKER Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt