Fehlerhafte Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung kann zu Beweislastumkehr hinsichtlich Kausalität des Behandlungsfehlers für Schaden führen
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 163 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im hier vorgestellten Urteil des BGH vom 23. März 2004 begehrt die Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler. Der Beklagte, der den Herzschrittmacher der Klägerin betreute, entnahm einem vom Hausarzt erstellten EKG, dass die Indikation zum Austausch bestand. In Absprache mit der Klägerin wurde ein Austauschtermin vereinbart. Beim Warten auf die OP brach die Klägerin zusammen und musste reanimiert werden. Die Parteien streiten jetzt darum, ob der Beklagte zu einem sofortigen Austauschtermin hätte raten oder jedenfalls eine Schrittmacherkontrolle hätte vornehmen müss…