CareLit Fachartikel

Fehlerhafte Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung kann zu Beweislastumkehr hinsichtlich Kausalität des Behandlungsfehlers für Schaden führen

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 163 bis 167

Dokument
88858
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
163 bis 167
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Im hier vorgestellten Urteil des BGH vom 23. März 2004 begehrt die Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler. Der Beklagte, der den Herzschrittmacher der Klägerin betreute, entnahm einem vom Hausarzt erstellten EKG, dass die Indikation zum Austausch bestand. In Absprache mit der Klägerin wurde ein Austauschtermin vereinbart. Beim Warten auf die OP brach die Klägerin zusammen und musste reanimiert werden. Die Parteien streiten jetzt darum, ob der Beklagte zu einem sofortigen Austauschtermin hätte raten oder jedenfalls eine Schrittmacherkontrolle hätte vornehmen müss…

Schlagworte

GUTACHTEN INDIKATION BUNDESGERICHTSHOF DOKUMENTATION BEHANDLUNGSFEHLER SCHADENSERSATZ ZEIT ARZNEIMITTELKOSTEN KAUSALITÄT WAHRSCHEINLICHKEIT KAMMERFLIMMERN VERZÖGERUNG BEURTEILUNG LICHT ES TELEFON