CareLit Fachartikel
Ärztekammer muss Lebenspartnerschaften gleichstellen
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 167 bis
Dokument
88859
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Urteil vom 22. Juni 2005 hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage eines Arztes gegen das Versorgungswerk der Berliner Ärztekammer auf Rentenleistungen für seinen Lebenspartner im Falle eines Todes stattgegeben. Nach der Auffassung des Gerichts enthalten die Vorschriften des Versorgungswerkes eine Regelungslücke bezüglich eingetragener Lebenspartnerschaften von Beitragszahlern.
Schlagworte
AERZTLICHE VERSORGUNG
ZEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
WISSENSCHAFT
ES
BERLIN
HÖHE
EHELEUTE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt