CareLit Fachartikel

Werbevertrag zwischen Pharmahersteller und Gesundheitsnetz unter Beteiligung von Ärzten

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 168 bis 170

Dokument
88860
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
168 bis 170
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall des OLG München hat ein Pharmahersteller einen Werbevertrag mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, abgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichtes lässt sich der Vertrag ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes auch dann nicht wegen Beteiligung an einem Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot als unlauter qualifizieren, wenn das Gesundheitsnetz aus dem Werbevertrag einen aus dem Umsatzzuwachs des Pharmaherstellers bemessenen Provisionsanspruch erwirbt.

Schlagworte

URTEIL VEREINBARUNG VERTRAG PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE ARZNEIMITTEL MARKETING ÄRZTE GEMEINSCHAFTSPRAXIS PERSONEN ES VERTRÄGE WERBUNG ARZTPRAXEN GEHSTÜTZEN PATIENTEN THERAPIE