CareLit Fachartikel
Werbevertrag zwischen Pharmahersteller und Gesundheitsnetz unter Beteiligung von Ärzten
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 168 bis 170
Dokument
88860
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall des OLG München hat ein Pharmahersteller einen Werbevertrag mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, abgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichtes lässt sich der Vertrag ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes auch dann nicht wegen Beteiligung an einem Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot als unlauter qualifizieren, wenn das Gesundheitsnetz aus dem Werbevertrag einen aus dem Umsatzzuwachs des Pharmaherstellers bemessenen Provisionsanspruch erwirbt.
Schlagworte
URTEIL
VEREINBARUNG
VERTRAG
PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE
ARZNEIMITTEL
MARKETING
ÄRZTE
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
PERSONEN
ES
VERTRÄGE
WERBUNG
ARZTPRAXEN
GEHSTÜTZEN
PATIENTEN
THERAPIE